Der Gemeinderat ist nach der in Baden-Württemberg geltenden Süddeutschen Ratsverfassung das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist die politische Vertretung der Bürger, welche die Grundsätze für die Verwaltung festlegt und über alle Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, soweit der Bürgermeister nicht kraft Gesetztes zuständig ist. Dem Gemeinderat obliegt auch die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Unsere acht Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der amtierende Gemeinderat wurde am 09. Juni 2024 gewählt. Die Wahlen erfolgen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Liste der Gemeinderäte in alphabetischer Reihenfolge
Sitzungstermine und -Protokolle
Die Termine für die öffentlichen Sitzungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt und unter Aktuelles veröffentlicht.
Die Protokolle finden Sie ebenfalls im Mitteilungsblatt. Alternativ stehen Ihnen die Protokolle unter folgendem Link als Download zur Verfügung.