Nachrichten
Aktuelle Nachrichten werden im wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal veröffentlicht: zum Mitteilungsblatt.
Bitte beachten Sie auch die Dauermeldungen ganz unten auf der Seite: zu den Dauermeldungen.
26.06.23
Hinweis zu Schockanruf
Eine ältere Mitbürgerin wurde diese Tage von einer unbekannten Person angerufen und informiert, dass eines ihrer Kinder verunglückt sei, weshalb ein größerer Geldbetrag benötigt wird. Ziel derartiger Anrufe ist es durch den Aufbau
von psychischem Druck (hier nicht zutreffender Unfall) eine hohe Geldsumme von den Angerufenen zu erlangen. Die Polizei hat in den vergangenen Monaten mehrfach über die ansteigende Zahl derartiger Anrufe in den Tageszeitungen sowie per Presseerklärung informiert und
Verhaltenstipps veröffentlicht. Nachdem die Betrugsmasche nun auch unsere Gemeinde erreicht hat, möchten wir auf die Gefahr hinweisen.
- Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Sprechen Sie mit Ihnen nicht bekannten Personen nie über Ihre persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse. Geben Sie keine Auskünfte ob Sie über Schmuck, Wertgegenstände, etc. verfügen.
- Seien Sie misstrauisch
- Geben Sie den Betrügern keine Chance und beenden Sie sofort das Telefongespräch
- Informieren Sie umgehend die Polizei (Notruf 110), Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder die Gemeindeverwaltung.
- Thematisieren, warnen und informieren Sie lebensältere Menschen über die Betrugsform
Das Bürgermeisteramt
18.01.2023
Grundsteuer 2023
Der Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal möchte darauf hinweisen,
dass für die Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach
und Wittlingen für das Jahr 2023 Grundsteuerbescheide nur dann zugesandt werden,
soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse
oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, wird die Grundsteuer für das Jahr
2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festgesetzt.
Zahlungsaufforderung Grundsteuer herunterladen
15.12.2022
Veröffentlichung Beschluss
Mitteilung Lärmaktionsplan22.04.2022
AUFRUF
Liebe Wittlinger, möchten Sie sich aktiv oder passiv beteiligen?
Unser kleiner Helferkreis rund um die Hilfe für Flüchtlinge und Bedürftige möchte eine E-Mail-Plattform einrichten.
Sie soll die Kommunikation, den Austausch von Informationen, die Beschaffung von Bedarfsgegenständen und die Organisation von Aktionen und Kontaktmöglichkeiten unter den Flüchtlingen, den Wohnraumgebern und anderen Helfern ermöglichen.
Auch wenn aktuell zwar der Fokus besonders bei der Unterstützung der Menschen aus der Ukraine und bei denen liegt, die ihnen eine Bleibe geben, sollen sich unsere Bemühungen genauso an Flüchtlinge anderer Länder und Bedürftige am Existenzminimum richten!
Wenn Sie gerne in den E-Mail-Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine Mail an WittlingerHilfe@email.de
Der Wittlinger Helferkreis freut sich über Unterstützung! Infos auch unter Tel.793773 (Beate Klein)
Dauermeldung
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen zu Notdiensten, Trinkwasser, Abwasser sowie Kontaktinformationen des nächstgelegenen Polizeireviers und der Bereitschafts- und Störungsdienste der Strom- und Gasversorger finden Sie auf dieser Webseite unter Bürgerservice - Wichtige Informationen.
Dauermeldung
Trinkwasser
Das vom Wasserverband Südliches Markgräflerland, Unterbaselweg 92, 79576 Weil am Rhein bezogene Trinkwasser wird mehrfach jährlich von einem beauftragten Untersuchungsinstitut vor Ort untersucht. Es ist von hoher Güte und für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht gestillter Säuglinge, als gesundheitlich sicher zu betrachten.
Auszug aus der Trinkwasseranalyse (Juni 2021): Gesamthärte 2,00 mmol/l (Härtebereich mittel lt. WRMG), pH-Wert 7,7, Calcitlösekapazität -6,5 mg/l, Nitratgehalt 10,2 mg/l, Magnesium 7,4 mg/l, Natrium 8,6 mg/l, Temperatur 13,2°C
Aktuelle Ergebnisse können Sie beim Wasserverband in Erfahrung bringen unter folgendem Link: www.wasserverband-smgl.de
Dauermeldung
Abwasser - Einleitungsverbot in Straßen-/Oberflächenentwässerung
Unsere Gemeinde entwässert im Trennsystem. Somit bestehen für das an die Kläranlage Bändlegrund angeschlossene Ab-/Schmutzwasser sowie das in den Fluss Kander eingeleitete Oberflächenwasser (Dachentwässerung, Straßeneinläufe) zwei gesonderte Leitungsstränge.
Es ist aus diesem Grunde verboten in die Einläufe
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mit Zusatzstoffen/-mitteln versetztes Wasser, wie zum Beispiel Reinigungswasser etc.
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jegliche sonstigen Stoffe/Materialien etc.
einzuleiten.
Bei dennoch eingebrachten Stoffen/Materialien muss der Verursacher mit der Auferlegung der Kosten für die Neutralisierung/Beseitigung samt Feuerwehr-einsatz sowie empfindlichen Geldbußen rechnen.