um den Personaleinsatz, Raum- und Finanzbedarf einschätzen zu können, findet jährlich eine
Bedarfsabfrage statt. In den letzten Tagen wurden deshalb den hier gemeldeten Familien mit
Kindern (Geburt bis zum Schuleintritt) ein Fragenbogen überlassen.
Bitte füllen Sie diesen mit den für Sie zutreffenden Angaben aus und reichen ihn bis spätestens
02.02.2024 an den Kindergarten oder der Gemeindeverwaltung zurück.
Um einen aktuellen Stand zu bekommen benötigen wir den ausgefüllten Bogen auch von den
Eltern, welche bereits Kinder in der Kindertageseinrichtung haben, bzw. schon einen Platz
angefragt haben.
Sollten Sie keinen Bogen erhalten haben setzen Sie sich bitte schnellst möglich mit dem
Kindergarten oder der Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Für ihre Mitarbeit bedanken wir uns, bleiben Sie gesund!
Christiane Welzel, Vorsitzende des Trägervereins
Kersten Krämer, Leiterin Kinderhaus
Michael Herr, Bürgermeister
Der Kindergarten Wittlingen wird von einem privaten Verein (Spielstube Kindergarten Wittlingen e.V.) getragen. In diesem engagieren sich Bürgerinnen und Bürger. Der Verein trägt die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung. Der Vereinsvorstand setzt sich aus neun Personen zusammen.
Erste Vorsitzende ist Frau Christiane Welzel, Haagener Straße 23, 79599 Wittlingen.
Kinder von 1 bis 3 Jahren:
Krippe: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt:
- Verlängerte Öffnungszeiten: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
- Ganztagesbetreuung inkl. Mittagessen: 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Für alle Kinder der Einrichtung kann zusätzlich Mittagessen gebucht werden. In begrenzten Umfang werden in der Krippe Splittingplätze (zwei Kinder teilen sich einen Platz) zur Verfügung gestellt. Um eine kontinuierliche Gruppenstruktur zu gewährleisten, werden die Tage der Splittingplätze vorab verbindlich festgelegt.
Hiervon ausgenommen sind die ordentlichen Schließtage sowie die zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie verfügten Schließtage. Letztere ergeben sich u.a. aus der jeweils geltenden Corona-Verordnung des Landes bzw. Allgemeinverfügungen des Landratsamtes, welche unter „Aktuelles, Nachrichten“ aufgerufen werden können.
Wegen der Anmeldung Ihres Kindes nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Kindergartenleiterin auf. Sie erläutert Ihnen vorab die Konzeption, stellt Ihnen das Raum-/Freiflächenangebot sowie die Rahmenbedingungen vor und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen. Zur Aufnahme jedes Kindes wird vorab ein schriftlicher Aufnahmevertrag geschlossen. Ohne einen Vertrag ist eine Betreuung schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Im jährlichen Rhythmus werden die Eltern angeschrieben und um Mitteilung des Betreuungsbedarfs gebeten. Auf der Grundlage des Rücklaufergebnisses wird die Bedarfsplanung verabschiedet, auf welcher das Personal-/Raum-/Ausstattungskonzept fußt. Alle Eltern (auch jene, deren Kinder bereits die Kindertageseinrichtung besuchen) sollten deshalb ein nachhaltiges Interesse an einer Teilnahme mit Rücksendung des Fragebogens an den Kindergarten oder die Gemeindeverwaltung haben.