Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Wittlingen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website „www.wittlingen.de“

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

    Einzelne Inhalte der Website entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit nach § 10 Absatz 1 L-BGG.

    Dies betrifft insbesondere:

    • Inhalte, die von externen Drittanbietern eingebunden werden (z. B. Skripte und Komponenten), auf deren barrierefreie Umsetzung kein vollständiger Einfluss besteht.
    • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei einzelnen eingebundenen Medieninhalten.
    • Teilweise unzureichende Kontraste und semantische Strukturen in extern bereitgestellten Komponenten.
    • Eingeschränkte bzw. nicht vollständig erwartungskonforme Bedienbarkeit interaktiver Elemente in Drittanbieter-Komponenten (z. B. Zustände, Rollen oder Fokusverhalten für Screenreader).

    Für diese Inhalte kann keine vollständige Konformität sichergestellt werden, da sie technisch durch externe Anbieter bereitgestellt werden. Es wird jedoch kontinuierlich an einer Verbesserung gearbeitet und soweit möglich auf barriereärmere Alternativen hingewirkt.

    Es stehen derzeit keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
    Es stehen derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung.

  2. Unverhältnismäßige Belastung

    Einige Barrierefreiheitsanforderungen können derzeit nicht vollständig umgesetzt werden, da die Behebung mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und organisatorischen Aufwand verbunden wäre oder von externen Systemen abhängt.

    Dies betrifft insbesondere:

    • Einzelne Komponenten von Drittanbietern, deren vollständige barrierefreie Anpassung nicht im eigenen Einflussbereich liegt.
    • Bestimmte technische Einschränkungen bei interaktiven Elementen, die nur durch grundlegende Neuentwicklung der eingebundenen Systeme behoben werden könnten.
    • Teile der responsiven Darstellung, bei denen aktuell noch Optimierungen notwendig sind, um horizontales Scrollen bei sehr kleinen Bildschirmbreiten bzw. hoher Zoomstufe vollständig zu vermeiden.

    Eine vollständige kurzfristige Umsetzung würde derzeit einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Verbesserungen werden schrittweise im Rahmen zukünftiger Weiterentwicklungen umgesetzt.

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

    Derzeit sind keine Inhalte bekannt, die vollständig außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften liegen.

  4. Barrierefreie Alternativen

    Zur Unterstützung der barrierearmen Nutzung stehen folgende Alternativen zur Verfügung:

    • Ein integriertes Accessibility-Tool zur Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und weiteren Darstellungsoptionen.
    • Wichtige Inhalte werden, soweit möglich, zusätzlich in barrierearmen Formaten bereitgestellt oder auf Anfrage in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
    • Alternativ können Nutzerinnen und Nutzer bei Bedarf direkt Kontakt aufnehmen, um Inhalte in zugänglicher Form zu erhalten.

Der Einsatz des Accessibility-Tools erfolgt unterstützend zur Verbesserung der Nutzbarkeit. Es ersetzt keine vollständige barrierefreie Umsetzung der Website.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2026 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website erfolgt im Rahmen einer kombinierten Prüfmethodik.

Dabei werden folgende Verfahren eingesetzt:

  • Interne technische Prüfung der Website hinsichtlich Struktur, HTML-Semantik und Umsetzung der Anforderungen der Barrierefreiheit
  • Automatisierte Tests mit gängigen Prüfwerkzeugen zur Analyse von Kontrastverhältnissen, Strukturfehlern und Bedienbarkeit (z. B. Silktide und Insite)
  • Manuelle Stichprobenprüfung zentraler Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Nutzung
  • Externe Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer formalen Überprüfung

Die Ergebnisse der einzelnen Verfahren werden zusammengeführt und bilden die Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Erklärung wurde zuletzt am 26.05.2026 überprüft.

4. Rückmedung und Kontaktangaben

Über die Rückmeldefunktion können Nutzerinnen und Nutzer Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website übermitteln. Dies umfasst insbesondere Mitteilungen über bestehende Barrieren sowie Anfragen zu Inhalten, die gemäß § 10 Absatz 1 L-BGG vom Anwendungsbereich ausgenommen sind.

Die Rückmeldungen werden geprüft und an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Ziel ist es, bestehende Barrieren kontinuierlich zu identifizieren und schrittweise zu reduzieren.


Rückmeldefunktion / Kontaktformular:

https://www.wittlingen.de/kontakt.php


Alternativ können Hinweise auch direkt per E-Mail an die betreuende Agentur übermittelt werden: website@mediamagneten.de

Zuständige Stelle für die barrierefreie Zugänglichkeit:

Gemeindeverwaltung Wittlingen
Rathausplatz 1
79599 Wittlingen
Bürgermeister Herr Michael Herr
Telefon: 07621 3804
E-Mail: info@wittlingen.de

Die Agentur mediamagneten unterstützt die Gemeinde technisch bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Wetter in Wittlingen

Freitag, der 12.06.2026

Derzeit ist kein Abruf der Wetterdaten möglich.

Aktuelles

Hier finden Sie wichtige Nachrichten von der Gemeindeverwaltung und aktuelle Berichte.

Veranstaltungen

Fr. 12.06.2026
Feuerwehrübung, Feuerwehr

Sa. 13.06.2026
Altpapiersammlung, Gesangverein

Sa. 20.06. – So. 21.06.2026
Midsommerfest, Wittlinger Dorfleben

Fr. 26.06.2026
Feuerwehrübung, Feuerwehr

Sa. 27.06.2026
Bewirtung Hügel Fest, Chürbse-Clique

Fr. 03.07.2026
Feuerwehrübung, Feuerwehr

Sa. 04.07.2026
11-Meter-Turnier, FC Wittlingen Förderverein

Sa. 11.07.2026
Sommermatinee, Gesangverein

Fr. 17.07. – So. 19.07.2026
Feuerwehrjubiläum, Feuerwehr

Do. 30.07.2026
Sommerferienparty, Wittlinger Dorfleben

Amts-/Mitteilungsblatt

Unter dem folgenden Link finden Sie das Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal: